Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Ende 2022 können die Arbeitgeber Ihren Beschäftigten einen Beitrag bis zu 3000€ auszahlen. Diese Regelung gilt bis Ende 2024. Ziel ist es ein Inflationsausgleich zu schaffen. Dabei stellen sich jedoch viele Fragen, wie z. B. : Wer hat Anspruch darauf?

Wird dies mit dem Lohnkonto Brutto/Netto verrechnet?

Kann dies mit dem Weihnachtsgeld verrechnet werden?

Gibt es noch andere Modelle, die interessant sind?

Hierzu möchten wir gerne zu einer hybriden Veranstaltung am

Donnerstag, den 30.03.2023, um 19:00 Uhr

in den Pavillon der SMK Versicherungsmakler AG, Kerkraderstraße 10, 35394 Gießen oder via WebEx:

https://cdudeutschland.webex.com/cdudeutschland/j.php?MTID=m638e59fbe63ab7fc4f8091cb3a7e9e75 einladen.

Wir freuen uns, dass wir als Gäste Herrn Hermann Hubing u.a. Haupt-Geschäftsführer des Fachverbandes Leben und Gestaltung Hessen/Rheinlandpfalz und Herrn Ralf Heinz Giesel, EUBetriebsrat der Firma Evonik Industries AG gewinnen konnten.

Anmeldungen mit dem Hinweis, ob Sie digital oder in Präsenz teilnehmen bitte an: HerrnSiegfried Thüringer siegfried-thueringer@web.de

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Thüringer

Vorsitzender MIT Kreisverband Gießen